Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen
Bildungsprämie
Aktuelle Information: Das Kieler Forum Weiterbildung wird voraussichtlich erst ab Mitte Februar 2012 neue Prämiengutscheine ausstellen können!
Erwerbstätige (auch Selbstständige), die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, und Wiedereinsteigende können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten. Bedingung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro liegt (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro). Der Zuschuss beträgt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Die Weiterbildung darf erst nach Ausstellung der Bildungsprämie gebucht werden!
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter der Telefonnummer (0431) 9 01 - 53 34.
Welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen müssen, können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Sie können es hier herunterladen oder es sich zuschicken lassen. Weiterbildungsangebote finden Sie in unserer Datenbank Kursportal Schleswig-Holstein / Kursportal Kiel.
Mehr über die Bildungsprämie und weitere Förderprogramme in Schleswig-Holstein erfahren Sie unter:
- http://bildungspraemie.info/
- http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/InfonetzWeiterbildung/Weiterbildung_node.html
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ehemals a1 Förderung)
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst die Kosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen bis max. 250 MitarbeiterInnen (KMU) in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Seminare mit mindestens 16 Stunden und maximal 400 Stunden mit maximal 4000€.
Gefördert werden bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminar kosten, sofern das Unternehmen die/den Beschäftige/n für die Weiterbildung von der Arbeit freistellt. Weiterbildungsangebote finden Sie im Kursportal Schleswig-Holstein / Kursportal Kiel.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie unter:
Weitere Informationen zum Download:
- PDF - Weiterbildungsbonus-Flyer
- PDF - Antrag für Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- PDF - Fragen zu Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- PDF - Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe
Meister-BAföG
Das Meister-BAföG (gem. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt finanziell die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Vorraussetzung ist eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen. Die Förderung der Aufstiegsfortbildung ist altersunabhängig und für Deutsche, EU BürgerInnen und AusländerInnen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland gedacht und kann sowohl in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht wahrgenommen werden.
Weiterbildungsangebote finden Sie im Kursportal Schleswig-Holstein und dem Kursportal Kiel.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie unter:
- http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/InfonetzWeiterbildung/Weiterbildung_node.html
- www.meister-bafoeg.info
Weitere Informationen zum Download:
Der Bildungsgutschein
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen: Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer/innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Mehr unter:
WeGebAU
Mit dem Programm WeGebAU fördert die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- der Beschäftigte hat bisher keinen Berufsabschluss, oder ist seit mindestens vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig.
- der Beschäftigte ist älter als 45 Jahre und in einem KMU beschäftigt
- der Beschäftigte wird für die Weiterbildung freigestellt.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II können ebenfalls gefördert werden:
- Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung, wenn sie bereits in 2007 und 2008 in dem Betrieb beschäftigt waren.
- qualifizierte Arbeitnehmer, wenn der Berufabschluss bzw. die letzte geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen.
Mehr über das Programm WeGebAU erfahren Sie unter:
Weitere Informationen zum Download:
Der Bildungsurlaub (nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz - BFQG)
Der Bildungsurlaub gilt für alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende ...). Sie haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden. Er kann für allgemeine, politische oder berufliche Weiterbildung genommen werden. Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.
Weiterbildungsangebote, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, finden Sie im Kursportal Schleswig-Hostein.>
Mehr unter:
- http://www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/AusWeiterbildung/Weiterbildung/Bildungsurlaub/Bildungsurlaub.html
- www.Bildungsurlaub.info
Bildungssparen
>Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Voraussetzung für den Erhalt eines Spargutscheines ist eine persönliche Beratung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter der Telefonnummer (0431) 9 01 - 53 34.
Mehr über das Weiterbildungssparen erfahren Sie unter:
Aufstiegsstipendium
Das Programm Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind und die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Die Interessenten müssen ihre besondere Leistungsfähigkeit durch das Bestehen der Berufsabschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser nachweisen. Auch der begründete Vorschlag eines Betriebes kann anerkannt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Weitere Informationen zum Download:
Begabtenförderung Berufliche Bildung
Das Förderprogramm Begabtenförderung Berufliche Bildung des Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Weiterbildung begabter junger Berufstätiger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO absolviert haben und die bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind. Gefördert wird die Qualifizierung junger Fachkräfte, die sich im Wettbewerb der Bildungswege für die Karriere mit Lehre entscheiden.
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 € für die Finanzierung anspruchsvoller berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, insgesamt bis zu 5.100 € - bei einem Eigenanteil von höchstens 180 € pro Jahr. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag. Das Förderprogramm wird von den für die Berufsbildung zuständigen Stellen (IHK, HK usw.) durchgeführt, die auch Informationsmaterial bereithalten.
Weitere Informationen erhalten sie unter:
Kontakt
Kieler Forum Weiterbildung
Bergstraße 24
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 01 - 53 34
Weiterbildungsumfrage 2012
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